Liebe Kandidierende, liebe Wahlkämpfende,
aufgrund mehrerer Beschwerden zur Wahlwerbung im Juridicum möchten wir als Wahlausschuss die Regelungen zur Wahlwerbung in der Nähe von Wahllokalen klarstellen. Seit diesem Jahr gibt es eine neue Regelung in § 17 Abs.11 WOSP: „In Hör- und Sichtweite um die Wahllokale ist jegliche Form der Wahlwerbung für Wahlvorschläge untersagt (Bannmeile).“ Wir bitte euch darum, sich daran zu halten. In den beiden angehängten Bildern haben wir euch für das Juridicum zur Klarstellung eine Bannmeile festgelegt (orangener Bereich). Wir bitten ausdrücklich darum, die Wahlstände morgen außerhalb von dieser Zone aufzustellen und beispielsweise auf den Seitengang am Juristischen Seminar oder die Stände ab der zweiten Säule links Richtung Jurishop auszuweichen. Bitte achtet darauf, diese Regelung in anderen Wahllokalen ebenfalls einzuhalten.
Wir bedanken uns im Voraus für eure Mitarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Horn Wahlleiter

